Zurück in die Zukunft!
Ab dem 01.04.2021 tritt eine neue Regelung für die Fahrausbildung / -prüfung in Kraft:
Fahrausbildung und -prüfung auf einem Automatikauto und trotzdem, wie "früher", ganz normale Schaltwagen fahren dürfen.
Mach´ Dich bereit für die Zukunft der automobilen Mobilität!
Die neue Regelung hilft Dir mittendrin dabei zu sein.
„Neu? Das gab‘s doch schon immer!“
Im Prinzip schon. Nur, nach der neuen Regelung gehören die alten Einschränkungen (und Vorurteile!) endgültig der Vergangenheit an!
Wie läuft das Ganze nun ab?
Die Fahrstunden werden schwerpunktmäßig auf einem Wagen mit Automatikgetriebe stattfinden.
Während der Ausbildung finden auch Fahrstunden auf einem Schaltwagen statt. Der Fahrlehrer erklärt Dir dabei das Anfahren und Schalten und den damit verbundenem Umgang mit der Kupplung. So, dass Du definitiv später auch mit Autos mit Schaltgtriebe / Kupplung klarkommst. Hierfür sind mind 10 x 45 Minuten vorgeschrieben. Damit alle Beteiligten sich ihrer Sache sicher sind, machst Du mit Deinem Fahrlehrer einen kurzen (mind. 15 Minuten) Fahrtest mit einem Schaltwagen.
Die Fahrstunden auf dem Schaltwagen werden in die normale Fahrausbildung integriert (auch Landstraße und Autobahn) und werden NICHT zusätzlich gefahren. So, dass dafür keine Extrakosten entstehen!
Welche Vorteile habe ich als Fahrschüler?
Mehrere!
1) Durch die kombinierte Ausbildung auf Automatik und Schaltung hast Du ganz einfach einen weiteren Horizont bezüglich Autofahren. Egal in welches Auto Du später einsteigst, Schaltung oder Automatik (auch Elektroautos!) - es wird Dir leichter fallen es zu fahren.
2) Die Fahrstunden auf dem Automatikwagen werden Dir definitiv helfen Dich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Kein Abwürgen an der Ampel, kein Stress wenn der Gang nicht passt, kein „Geruckel“ "..... Dein Kopf ist frei für das Wesentliche: Fußgänger, Radfahrer, andere Autofahrer, Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Vorfahrt.....
3) Die Fahrprüfung wird auch auf dem Automatikwagen gefahren. Vorteile? Siehe Punkt 2.
Und dann?
Die Fahrschule bescheinigt Dir die Zusatzausbildung auf Schaltwagen.
Mit dieser Bescheinigung wird Dir die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.
Die Eintragung dieser Schlüsselzahl hat rein statistische Zwecke und schränkt Dich in keiner Weise ein.
Du kannst, ohne Einschränkungen, Schaltwagen oder Automatikwagen fahren. Weltweit! Versprochen!
Gibt’s keine Nachteile?
Wenn Du später einmal Deinen Führerschein erweitern möchtest (Anhängerführerschein oder LKW / Bus), kommt es zu Einschränkungen wenn das Prüfungsfahrzeug für diese Klasse ein Automatikfahrzeug ist. Dann bekommt man für diese Klasse den Automatikeintrag. (Der normale Klasse B bleibt davon unberührt)
Aber es gibt Lösungen:
1) Die Erweiterung wird mit einem Schaltfahrzeug gefahren.
2) Man arrangiert sich damit, die entsprechende Klasse mit Automatikfahrzeugen zu fahren. Das ist bei LKW / Bus im Prinzip sowieso Stand der Technik. Beim Anhängerführerschein: Adäquate Zugfahrzeuge für schwere Anhänger sind in der Regel auch Automatikwagen.
Bei Unklarheiten / Fragen stehen wir selbstverständlich, wie Ihr es von uns kennt, zur Verfügung.